Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anmeldung

    Der Aussteller akzeptiert mit der Anmeldung die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und nimmt zur Kenntnis, dass bei einer Vertragsverletzung durch den Aussteller der Veranstalter ohne Verzug aus dem Vertragsverhältnis zurücktreten kann.

  2. Auf- und Abbauzeiten für die Messe

    Für den Aufbau der Messestände stehen den Austellern folgende Zeiten zur Verfügung: Sonntag, 4.1., ab 7 Uhr. Der komplette Standaufbau inkl. Dekoration muss am Sonntag um 10.00 Uhr abgeschlossen sein. Mit dem Abbau der Stände darf erst nach 16 Uhr begonnen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, bei jedem Verstoß des Ausstellers eine angemessene Konventionalstrafe in der Höhe von € 500,- in Rechnung zu stellen.

  3. Zuteilung der Stände

    Die Vergabe von Standplätzen erfolgt durch den Veranstalter, ohne Rechtsanspruch auf Zulassung. Standwünsche werden nach Rücksprache aufgenommen, können aber nicht garantiert werden. Innerhalb der vorgesehenen Standgröße kann der Stand nach eigenem Ermessen des Austellers gestaltet werden. Tischdecken und Dekorationsmaterial sind selbst zu organisieren.

  4. Zahlungskonditionen

    Nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der Rechnung durch den Veranstalter sind vom Aussteller binnen 7 Tagen die Standkosten auf das Konto Iris Fink, IBAN: AT37 2081 5000 0070 5533, BIC: STSPAT2GXXX, Kreditinstitut: Sparkasse, Verwendungszweck: Messestand Firmenname einzuzahlen.
    Bei Nichtbezahlung der Standkosten behält sich der Veranstalter nach getätigter Mahnung das Recht vor den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Erst nach Zahlungseingang und Bestätigungsmail des Veranstalters ist die Ausstellungsfläche fix reserviert. Eventuell gebuchte Zusatzausstattung oder andere Kosten verursachende Sonderwünsche, werden nach Ablauf der Messe in Rechnung gestellt und sind innerhalb der ausgewiesenen Frist zu bezahlen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als angenommen. Danach eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 12% Zinsen p. A. ab Fälligkeit sowie Euro 20,-- je Mahnschreiben als vereinbart.

  5. Zulassung

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Beschränkungen hinsichtlich von durch Ausstellern mitgebrachten Veranstaltungsgegenständen vor Ort vorzunehmen, besonders wenn sie dem Veranstaltungskonzept grob wiedersprechen. Weiters kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen Anmeldungen ablehnen. Erst die schriftliche elektronische Zusage des Veranstalters gilt als Teilnahmebestätigung.

  6. Stornobedingungen

    Die schriftliche Anmeldung mittels Anmeldeformular ist bindend. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu zahlen:
    Bis 3 Monate vor der Messe 50 Prozent der Auftragssumme. Ab 3 Monate vor Messebeginn 100 Prozent der Auftragssumme. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz, unabhängig von einem Verschulden, zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet.
    Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Standplatz an einen Dritten zu verkaufen.

  7. Haftung

    Alle Anmeldungen sind verbindlich & kostenpflichtig. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Auskünfte falsch verstanden oder falsch befolgt werden. Jeder Aussteller handelt daher auf eigene Verantwortung. Es wird für Sach- und Personenschäden keine Haftung übernommen. Der Aussteller haftet für durch ihn verursachte Schäden selbst.

  8. Haftung des Ausstellers

    Der Aussteller haftet für die missbräuchliche Nutzung der Dienste, Verstöße gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen oder sonstigen Obliegenheiten. Der Aussteller sorgt für Auf- und Abbau, Dekoration und Beleuchtung seines Standes. In den Kosten inkludiert sind: Stromanschluss, Stromverbrauch, Tische und Sessel nach Bedarf, Endreinigung, sowie diverse Werbemaßnahmen.

  9. Datenschutz

    Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass deren Daten, wie Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mail, usw. gespeichert werden und Fotos unter Angabe des Fotografen für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

  10. Messeordnung

    Für Zweitfirmen zu werben ist untersagt und wird mit einer angemessenen Strafe in der Höhe von € 500,- in Rechnung zu gestellt! Essen und Getränke dürfen ausschließlich von den Gastronomie-Ausstellern ausgegeben werden. Es wird auch ersucht Ihren Stand während der Messezeiten zur besseren Präsentation besetzt zu halten, damit die Besucher jederzeit wertvolle Informationen erhalten können. Eigene Musik am Stand als Playlist ist nicht erwünscht, da im gesamten Messebereich mit einer Livemoderation durch das Programm geführt wird. Die Waren / Dienstleistungen und Werbematerial dürfen – außer es besteht eine Sonderregelung - nur innerhalb des zugewiesenen Ausstellungsplatzes verteilt werden. Die Aussteller sind verpflichtet, die Ausstellungsplätze sauber und ordentlich zu halten.

  11. Datenschutz

    Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass deren Daten, wie Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mail, usw. gespeichert werden und Fotos, sowie Videoaufnahmen unter Angabe des Fotografen für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

  12. Weitere Infos:

    Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers, gegenüber dem Veranstalter, welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.